Netzausbau
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Der Grundstücksnutzungsvertrag (GNV) bzw. die Vorgängerbezeichnung als Grundstückseigentümererklärung (GEE) beschreiben im Bereich der Telekommunikation Vereinbarungen, mit der ein Grundstückseigentümer das Einverständnis für den Anschluss seiner Gebäude an ein Telekommunikationsnetz (Glasfasernetz) über eine Teilnehmeranschlussleitung erteilt. (Zur Info: Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Grundstücksnutzung durch Leitungen für Hochgeschwindigkeitsnetze zu dulden ist. Damit ist der Anwendungsbereich einer Grundstückseigentümererklärung bzw. eines -vertrages in den meisten Fällen insgesamt entfallen.) Du kannst Deine Grundstückseigentümererklärung ganz einfach hier abgeben.
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Ja, das ist kein Problem. Du kannst uns jederzeit eine zusätzliche Zustimmung erteilen.
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Bei der Bereitstellung von Glasfaseranschlüssen durch DN-CONNECT sind in der Regel minimale Bauarbeiten erforderlich. Bevor Glasfaserdienste bereitgestellt werden können, ist es notwendig, das Glasfasernetz in Ihrer Region auszubauen. Diese Arbeiten werden in der Regel von unseren Partner-Tiefbauunternehmen durchgeführt. Die sogenannte "letzte Meile", also die Verbindung mit Ihrem Haus wird auf Ihrem Grundstück unterirdisch oder an bestehenden Strukturen entlang ebenfalls in Absprache mit dem Tiefbauunternehmen verlegt. Hierbei wird darauf geachtet, die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten. Bevor Bauarbeiten beginnen, werden unsere Teams in der Regel mit Dir kommunizieren, um die genauen Schritte zu erklären und sicherzustellen, dass alle notwendigen Vereinbarungen getroffen werden. Wir streben stets danach, Störungen für Anwohner/innen auf ein Minimum zu reduzieren, arbeiten effizient und respektieren Dein Eigentum während des gesamten Prozesses.
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Bevor die Bauarbeiten losgehen, bitten wir die Anwohner/innen alle Fahrzeuge und bewegliche Gegenstände aus der Trassenführung zu entfernen, um einen schnellen Ausbau zu ermöglichen. Die Bauarbeiten werden durch die DN-CONNECT beauftragten Unternehmen durchgeführt, dabei findet vorab eine Abstimmung mit dem Eigentümer statt an welcher Stelle die Leitung ins Haus geführt werden kann.
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Die Innenhausverkabelung auf der sogenannten Netzebene 4 (NE4) liegt bei Einfamilienhäusern und Häusern mit bis zu 3 Haushalten im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Hierbei handelt es sich um die Verkabelung vom Hausübergabepunkt (APL) bis zum Standort Ihres Routers.
Du hast zwei Möglichkeiten zur Realisierung dieses Vorhabens:
- Hausverkabelung mit Medienwandler
- Glasfaser-Hausverkabelung mit Glasfaser-Router
Weitere Informationen findest Du hier.